Waffenpsychologische Begutachtung
Häufige Fragen (FAQ)
Der erste Schritt erfolgt immer über eine Kontaktaufnahme mit mir. Danach melden Sie sich bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde (BH oder LPD) und geben mich als Gutachter bekannt. Erst danach darf ich Ihre Daten erhalten und die Begutachtung durchführen.
Die Dauer der Begutachtung (Vorgespräch, Testung und ausführliches Gespräch) dauert in der Regel zwischen 2-3 Stunden.
Die Begutachtung entspricht den neuen Regelungen des Waffengesetzes, die seit 28.04.2026 in Kraft sind. Beim Termin führen wir ein kurzes Vorgespräch, anschließend absolvieren Sie eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende psychologische Testung am Computer.
Danach besprechen wir Ihre Ergebnisse ausführlich in einem persönlichen Gespräch.
Das Gutachten soll Aufschluss über die Fragestellung geben, ob Sie dazu neigen, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden. Das erstellte Gutachten und die Mitteilung müssen Sie zehn Jahre ab Erstellung aufbewahren.
Ja, bitte nehmen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) und das gesetzlich festgelegte Honorar von 813,60€ in Bar mit.
Falls in den letzten 10 Jahren bereits ein Gutachten über Sie erstellt wurde, sind Sie verpflichtet, dieses vorzulegen.
Wenn Sie eine Lesebrille benötigen, dann nehmen Sie diese bitte mit!
Nach Abschluss der Begutachtung erhalten Sie Ihr Gutachten inklusive Meldungsschreiben für die Behörde in der Regel innerhalb von 7 Werktagen.
Sie können bis 48 Stunden vor dem Begutachtungstermin kostenlos den Termin absagen oder umbuchen. Danach oder bei Nichterscheinen zum Termin wird eine Ausfallsgebühr in Höhe von 250€ in Rechnung gestellt.
Bei mir können Sie nur in Bar bezahlen. Laut gesetzlicher Vorschrift ist das Entgelt von € 813,60 inkl. USt. (das entspricht € 678,– exklusive USt.) im Vorhinein beim Begutachtungstermin zu entrichten.
- Es ist wichtig ausgeschlafen, ausgeruht und pünktlich zum Termin zu erscheinen.
- Ärztlich verordnete Medikamente sollten wie verordnet eingenommen werden (z. B. Blutdrucksenker), bitte bringen Sie auch eine Liste Ihrer verordneten Medikamente mit.
- Andere nicht-verordnete Medikamente, wie etwa Beruhigungsmittel, könnten die körperliche und geistige Verfassung negativ beeinträchtigen.
- Alkoholkonsum sollte am Vorabend vermieden werden.