Ablauf der waffenpsychologischen Verlässlichkeitsprüfung in Horn

Damit Sie rasch und rechtssicher zu Ihrem waffenpsychologischen Gutachten kommen, habe ich den Ablauf klar strukturiert. Nachfolgend finden Sie alle Schritte im Überblick: 

1. Kontaktaufnahme mit mir
Als erstes rufen Sie mich bitte unter +43 664 122 23 91 an oder schreiben mir an [email protected] eine e-mail mit dem Betreff, dass Sie die waffenpsychologische Begutachtung bei mir machen möchten. Diese Kontaktaufnahme mit mir können Sie auch dafür nutzen, noch etwaige Fragen zu klären. Wir werden versuchen, auch gleich ein Zeitfenster für die Begutachtung zu reservieren.

2. Meldung bei der Behörde
Danach melden Sie bitte der zuständigen Waffenbehörde (in der Regel die Bezirkshauptmannschaft bzw. die Landespolizeidirektion), dass Sie bei mir die Begutachtung durchführen lassen wollen. Dazu nennen Sie der Behörde folgende Daten:

Mag. Martin Hanko
Riedenburgstraße 7/3
3580 Horn


Dieser Schritt ist gesetzlich erforderlich: Nur der von Ihnen genannte Gutachter darf gemäß § 41 Abs. 1 WaffG alle notwendigen Daten von der Behörde erhalten.

Erst nach dieser Übermittlung kann ich Ihr Gutachten vollständig und rechtssicher erstellen.

Wichtig: Ohne diese Meldung ist keine Gutachtenerstellung möglich!

3. Terminbestätigung
Sobald die Behörde mir alle notwendigen Dokumente geschickt hat bestätige ich Ihnen nochmals den vereinbarten Termin.

Bitte beachten Sie: Die Dauer bis zur Terminbestätigung hängt von der Bearbeitungszeit der Behörde ab!

4. Waffenpsychologische Begutachtung
Beim persönlichen Termin in meiner Praxis erfolgt zunächst ein Vorgespräch, in dem der Rahmen und Umfang der klinisch-psychologischen Begutachtung dargelegt sowie allfällige zuletzt erstellte Gutachten (sofern diese nicht älter als 10 Jahre sind) persönlich von Ihnen an mich ausgehändigt werden.

Danach absolvieren Sie die gesetzlich vorgeschriebene Testung mittels computergestützen Tests und Fragebögen, die alle die Kriterien der 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung erfüllen. Hierfür sind keine besonderen Computerkenntnisse erforderlich!
Direkt im Anschluss führen wir ein ausführliches Gespräch und besprechen Ihre Testergebnisse.

5. Gutachtenerstellung
Sie erhalten Ihr fertiges Gutachten in der Regel innerhalb von 7 Werktagen nach dem Begutachtungstermin. 

Zusätzlich wird die gesetzlich erforderliche Mitteilung an die Behörde erstellt. 


Wichtiger Hinweis:
Bitte bewahren Sie Ihr Gutachten mindestens 10 Jahre sicher auf – dies ist gesetzlich vorgeschrieben.